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Wildwasserfischen, Fliegenfischen : Lesachtal, Kärnten

Fliegenfischen im Wildwasser - Erlebniss pur!

Im Wildwasser stehen und die Natur spüren!

Wichtige Informationen für Ihr Fischerlebnis!

  • Hochalpines Wildwasser
  • Fliegenfischen in Verbindung mit unvergleichlicher Naturschönheit
  • Kein starker Befischungsdruck
  • Hervorragendes Wasser mit Trinkwasserqualität
  • Zumindest ein einmündender Nebenbach (insgesamt fünf) in jedem Revier sorgt für behüteten Nachwuchs
  • Neben der dominierenden Bachforelle gehören auch die Regenbogenforelle, der Bachsaibling und die wiedereingebürgerte Äsche zu den Bewohnern.
  • Tagesprogrammerstellung nach Deinen Vorstellungen
  • Arrangementgestaltung
  • "Erlebnistage an der Gail" ~ Fliegenfischer-Lehrgänge
  • Fanggarantie bei Guiding
  • Tageskare ab EUR 50,--

Richtlinien

Selbst gefangen schmeckt am Besten!

Wir sind stolz, an der Gestaltung und am Schutz eines so wertvollen Stückes Natur mitwirken zu dürfen. Unsere Richtlinien sind daher sehr streng, werden genauest kontrolliert und rigoros exekutiert - Auch zu DEINEM Vorteil -

  • Das Fischen ist nur mit gültiger Jahreskarte bzw. Fischer-Gastkarte der zuständigen Bezirksbehörde, sowie unseres Fischereierlaubnisscheines gestattet. Alle Berechtigungen gelten nur für den Namensträger. Die Karten sind nicht übertragbar.
  • Nur der gekennzeichnete Streckenabschnitt darf befischt werden. Gestattet ist eine Stockangel (Angelrute).
  • Als Köder dürfen Trocken- und Naßfliegen, Nymphen und Streamer verwendet werden. Die Widerhaken sind zu entfernen oder zumindest anzudrücken.
  • Die Mitnahme von 2 Fischen insgesamt ist erlaubt.
  • Die Anzahl der gefangenen Fische ist zum Erstellen der Fangstatistik der Kartenausgabestelle zu melden.
  • Den Kontrollorganen sind auf Verlangen die Fischereibewilligung, die Geräte sowie die gefangenen Fische vorzuweisen und die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
  • Gegenseitige Kontrolle ist Pflicht.
  • Bei Nichteinhaltung der Richtlinien sowie bei nicht waidgerechtem Verhalten wird die Fischereierlaubnis entzogen. Ein Anspruch auf Rückersatz besteht nicht.
  • Der Lizenznehmer erklärt sich durch den Kauf des Erlaubnisscheines mit den Bedingungen einverstanden.
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