Wir sind stolz, an der Gestaltung und am Schutz eines so wertvollen Stückes Natur mitwirken zu dürfen. Unsere Richtlinien sind daher sehr streng, werden genauest kontrolliert und rigoros exekutiert - Auch zu DEINEM Vorteil -
- Das Fischen ist nur mit gültiger Jahreskarte bzw. Fischer-Gastkarte der zuständigen Bezirksbehörde, sowie unseres Fischereierlaubnisscheines gestattet. Alle Berechtigungen gelten nur für den Namensträger. Die Karten sind nicht übertragbar.
- Nur der gekennzeichnete Streckenabschnitt darf befischt werden. Gestattet ist eine Stockangel (Angelrute).
- Als Köder dürfen Trocken- und Naßfliegen, Nymphen und Streamer verwendet werden. Die Widerhaken sind zu entfernen oder zumindest anzudrücken.
- Die Mitnahme von 2 Fischen insgesamt ist erlaubt.
- Die Anzahl der gefangenen Fische ist zum Erstellen der Fangstatistik der Kartenausgabestelle zu melden.
- Den Kontrollorganen sind auf Verlangen die Fischereibewilligung, die Geräte sowie die gefangenen Fische vorzuweisen und die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
- Gegenseitige Kontrolle ist Pflicht.
- Bei Nichteinhaltung der Richtlinien sowie bei nicht waidgerechtem Verhalten wird die Fischereierlaubnis entzogen. Ein Anspruch auf Rückersatz besteht nicht.
- Der Lizenznehmer erklärt sich durch den Kauf des Erlaubnisscheines mit den Bedingungen einverstanden.